Skip to content
Schrift klein Schrift normal Schrift gross

Willkommen bei der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern

PVK im Überblick
Die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt der Stadt Bern. Das Personalvorsorgereglement (PVR) bestimmt die Leistungen und Finanzierung der Kasse, ausserdem hält dieses die Organisation fest und bestimmt die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der Kassenor­gane…

Eintritt und Austritt
Bei Ein- und Austritten wird in der Regel eine Freizügigkeitsleistung (Austrittsleistung) überwiesen. Ausserdem können sich Mitglieder der Kasse jederzeit bis zu ihren vollen reglementarischen Leistungen einkaufen…

Barauszahlung und Scheidung
Anlässlich der Alterspensionierung, bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder bei definitiver Abreise ins Ausland sind Barauszahlungen von Geldern der beruflichen Vorsorge möglich. Gemäss dem Zivilgesetzbuch sind im Scheidungsfall die Austrittsleistungen beider Ehegatten zu tei­len, sofern kein Vorsorgefall eingetreten ist…

Alterspensionierung
Nach Vollendung des 63. Altersjahres erhalten Mitglieder der Kasse eine Altersrente. Bereits ab dem 58. Altersjahr kann die Ausrichtung einer Alters- oder Teilaltersrente verlangt werden. Bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter richtet die Kasse eine (vorfinanzierte) AHV-Überbrückungsrente aus. Auf Antrag kann auch die ergänzende (nachfinanzierte) AHV-Überbrück­ungsrente bezogen werden…

Invaliden- und Hinterlassenenleistungen
Im Invaliditätsfall hat das Mitglied der Kasse Anrecht auf Invalidenleistungen. Im Todesfall richtet die sie Hinterlassenleistungen als Ehegatten- und Waisenrenten oder ein Todes­fallkapital aus. Lebenspartnerschaften sind gemäss den Bestimmungen des Personalvorsorgereglements der Ehe gleichgestellt….

Vermögensverwaltung
Das Anlagevermögen der Kasse wird in Wertschriften, Hypotheken und Immobilien angelegt. Die Anlageperformance ist als dritter Beitragszahler eine wichtige Stütze für das finanzielle Gleichgewicht der Kasse…

Wohneigentumsförderung und Hypotheken
Gelder der beruflichen Vorsorge können zum Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum oder zur Amortisation bestehender Hypotheken vorbezogen bzw. verpfändet werden…

Rentenberechtigte
Die Kasse passt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Renten der laufenden Teuerung an. Altersrentenberechtigte haben Anspruch auf Alters-Kinderrenten, sofern diese im Todesfall die Vor­aussetzungen für den Anspruch auf eine Waisenrente erfüllen…

Downloads
Die Kasse stellt Berichte, Reglemente oder Merkblätter auch in elektronischer Form zur Verfügung…

Berechnungen
Mitglieder der Pensionskasse können mit der Online-Berechnung direkt u.a. Einkäufe oder vorzeitige Pensionierungen simulieren....

Kontakte
Fragen werden auch auf elektronischem Wege entgegen genommen. Falls eine persönliche Bespre­chung gewünscht wird: Die Büroräumlichkeiten der Kasse befinden sich an der Schwanengasse 14…

Glossar und Links
Weitergehende Informationen, Gesetzestexte und Begriffsdefinitionen als Hilfe im Laby­rinth der beruflichen Vorsorge …

 
 
Personalvorsorge-
kasse der Stadt Bern
Schwanengasse 14
3011 Bern
 
031 321 66 99