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Altersrente

Nach den Bestimmungen des Personalvorsorgereglements erhalten Mitglieder der Personalvorsorgekasse am ersten Tag des Monats nach Vollendung des 63. Altersjahrs eine Altersrente. Mitglieder können die Pensionierung bis zur Vollendung des 65. Altersjahres aufschieben.

Höhe der Altersrente für Mitglieder der Pensionskasse
Die jährliche Altersrente bemisst sich nach der Anzahl der Versicherungsjahre. Gemäss Rentenskale ergibt jedes Versicherungsjahr 1,7% Rente vom letzten versicherten Lohn. Die maximale Altersrente wird mit 36 Versicherungsjahren erreicht, dies ergibt eine Altersrente von 61,2% des versicherten Lohnes. Die zu erwartende Altersrente ist jeweils auf dem Informationsblatt aufgeführt, welches den Mitgliedern jährlich zugestellt wird.

Wer Anspruch auf Altersrente hat, hat für seine rentenberechtigten Kinder auch Anspruch auf eine Alters-Kinderrente. Die Höhe der Alters-Kinderrente beträgt 15% der Altersrente. Der Anspruch endet, wenn Kinder das 18. Altersjahr vollendet haben. Er besteht jedoch weiter bis zur Vollendung des 25. Altersjahres, wenn sie noch in Ausbildung sind.

Höhe der Altersrente für Mitglieder der Sparkasse
Die Höhe der Altersrente für Mitglieder der Sparkasse errechnet sich aus dem vorhandenen Sparkapital. Die Leistungen werden nach den jeweils geltenden versicherungstechnischen Grundsätzen in eine lebenslängliche Rente umgewandelt.

Vorzeitige Pensionierung

Mitglieder können die vorzeitige Pensionierung oder Teilpensionierung ab vollendetem 58. Altersjahr verlangen. Die Teilpensionierung bedarf der Zustimmung der Arbeitgebenden. Ansonsten gelten für die vorzeitigen Pensionierungen die üblichen Kündigungstermine gemäss Arbeitsvertrag.

Bei vorzeitiger Pensionierung oder Teilpensionierung wird die Altersrente je vorverlegtes Jahr um 5,4% gekürzt. Angebrochene Jahre werden anteilmässig berücksichtigt. Die Rentenkürzung kann im Zeitpunkt der Pensionierung durch Entrichtung einer Einkaufssumme ganz oder teilweise ausgekauft werden.

Wurden die notwendigen 36 Versicherungsjahre nicht vollständig eingekauft, reduziert sich die Altersrente aufgrund eines tieferen Rentensatzes zusätzlich gegenüber dem Rentenanspruch im Alter 63.

AHV-Überbrückungsrente
Wer eine Altersrente der Kasse, nicht aber eine AHV- oder IV-Rente bezieht, hat Anspruch auf eine AHV-Überbrückungsrente in der Höhe von 50 Prozent der maximalen einfachen AHV-Rente. Teilzeitbeschäftigten wird die AHV-Überbrückungsrente entsprechend dem Beschäftigungsgrad bei Rentenbeginn gekürzt.

Zusätzlich kann das Mitglied eine ergänzende AHV-Überbrückungsrente bis 50 Prozent der maximalen AHV-Rente zu Lasten seiner späteren Ansprüche verlangen. Die Kürzung beträgt monatlich 0,45% der insgesamt bezogenen ergänzenden AHV-Überbrückungsrenten lebenslänglich ab Eintritt der Bezugsberechtigung auf eine AHV-Rente. Mitglieder der Sparkasse haben keinen Anspruch auf die ergänzende AHV-Überbrückungsrente.

Rentenberechnungen
Die Berechnung einer vorzeitigen Alterspensionierung kann per E-Mail bei der Kasse angefordert werden 

Anfrage vorzeitige Pensionierung      (E-Mail)

Versicherte der Pensionskasse können mit untenstehendem Link die Bedingungen bezüglich vorzeitiger Pensionierung selber berechnen. Sie benötigen dazu die  Angaben auf dem letzten Informationsblatt der Personalvorsorgekasse mit ihren persönlichen Daten.

Berechnung vorzeitige Pensionierung

Weitere Informationen zur Alterspensionierung können dem Merkblatt zur Alters- und Invalidenpensionierung entnommen werden.

Merkblatt Alters- und Invalidenpensionierung   (PDF-Datei)



 
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031 321 66 99