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Scheidung / BarauszahlungScheidung Zur Berechnung der zu teilenden Austrittsleistung ist die betroffene Vorsorgeeinrichtung zuständig. Im Scheidungsfall kann von der Personalvorsorgeeinrichtung die entsprechende Berechnung angefordert werden. Anfrage zur Berechnung der zu teilenden Austrittsleistung im Scheidungsfall (E-Mail) Kapitalabfindung anstelle Rente Falls innerhalb der letzten drei Jahre vor der Alterspensionierung Einkäufe getätigt wurden, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden. Merkblatt und Anmeldefomular: Anspruch auf Kapitalabfindung anstelle Rente (PDF-Datei) Berechnungen zur Kapitalabfindung anstelle Rente können per E-Mail direkt bei der Kasse verlangt werden. Anfrage für Kapitalabfindung anstelle Rente (E-Mail) Abreise ins Ausland / Selbständigkeit
In diesen Fällen ist eine direkte Kontaktaufnahme mit der Personalvorsorgekasse ratsam, um die genauen Voraussetzungen für eine Barauszahlung abzuklären. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen zur Barauszahlung des obligatorischen Teils einer Freizügigkeitsleistung bei der Ausreise in einen EU/EFTA-Staat finden Sie auf der Website des Sicherheitsfonds BVG, der die Aufgabe einer Verbindungsstelle im Bereich der beruflichen Vorsorge für die Versicherten wahrnimt. |