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Scheidung / Barauszahlung

Scheidung
Das neue Scheidungsrecht regelt, sofern wenigstens einer der Ehegatten einer Vorsorgeeinrichtung angehört, dass grundsätzlich jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte der während der Dauer der Ehe erworbenen Austrittsleistung des anderen Ehegatten hat. In die Berechnung fliessen zudem die jährlichen Zinsen sowie allfällige während der Ehe getätigte Einlagen oder Vorbezüge für Wohneigentum.

Zur Berechnung der zu teilenden Austrittsleistung ist die betroffene Vorsorgeeinrichtung zuständig. Im Scheidungsfall kann von der Personalvorsorgeeinrichtung die entsprechende Berechnung angefordert werden.

Anfrage zur Berechnung der zu teilenden Austrittsleistung im Scheidungsfall (E-Mail)

Kapitalabfindung anstelle Rente
Mitglieder der Personalvorsorgekasse können sich zum Zeitpunkt der Alterspensionierung bis maximal 30% der Altersrente als Kapitalabfindung auszahlen lassen. Die Anmeldung zum Bezug einer Kapitalabfindung muss mindestens ein Jahr vor der Alterspensionierung mittels Formular der Personalvorsorgekasse erfolgen.

Falls innerhalb der letzten drei Jahre vor der Alterspensionierung Einkäufe getätigt wurden, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden.

Merkblatt und Anmeldefomular: Anspruch auf Kapitalabfindung anstelle Rente (PDF-Datei)

Berechnungen zur Kapitalabfindung anstelle Rente können per E-Mail direkt bei der Kasse verlangt werden.

Anfrage für Kapitalabfindung anstelle Rente (E-Mail)

Abreise ins Ausland / Selbständigkeit
Eine Barauszahlung der Austrittsleistung ist in folgenden Fällen grundsätzlich möglich:

In diesen Fällen ist eine direkte Kontaktaufnahme mit der Personalvorsorgekasse ratsam, um die genauen Voraussetzungen für eine Barauszahlung abzuklären.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen zur Barauszahlung des obligatorischen Teils einer Freizügigkeitsleistung bei der Ausreise in einen EU/EFTA-Staat finden Sie auf der Website des Sicherheitsfonds BVG, der die Aufgabe einer Verbindungsstelle im Bereich der beruflichen Vorsorge für die Versicherten wahrnimt.

www.verbindungsstelle.ch

 
Marianne Roth
Versicherte A -L
031 321 6695
 
Yuan Ly
Versicherte M - Z
031 321 321 6703
 
Personalvorsorge-
kasse der Stadt Bern
Schwanengasse 14
3011 Bern
 
031 321 66 99