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Eintritt und AustrittBeim Wechsel der Arbeitgebenden ist in der Regel auch ein Wechsel der Vorsorgeeinrichtung notwendig. Versicherte, die bereits Sparbeiträge an eine Vorsorgeeinrichtung bezahlt haben, erhalten in diesem Fall eine Austrittsleistung. Diese wird benötigt, um sich bei der neuen Vorsorgeeinrichtung wieder in die reglementarischen Leistungen einzukaufen. Was ist zu tun? Die neue Vorsorgeeinrichtung erstellt nach der Arbeitsaufnahme beim neuen Arbeitgebenden eine Eintrittsbestätigung und eine Einkaufsofferte. Die bisherige Vorsorgeeinrichtung erstellt eine Austrittsabrechnung und überweist die Austrittsleistung in der Regel innerhalb von 30 Tagen an die neue Vorsorgeeinrichtung. Danach ist ein Verzugszins fällig, sofern die Kasse über die notwendigen Angaben zur Überweisung der Austrittsleistung verfügt. Die neue Vorsorgeeinrichtung bestätigt den Eingang der Austrittsleistung und orientiert über zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten. Eintritt Beiträge Einkäufe Austritt / Vergessene Guthaben |