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EintrittTreten Versicherte in eine neue Vorsorgeeinrichtung ein, so hat die frühere Vorsorgeeinrichtung die Austrittsleistung an die neue zu überweisen. Auch andere allfällig vorhandene Guthaben bei Freizügigkeitseinrichtungen der zweiten Säule sind an die neue Vorsorgeeinrichtung zu übertragen, sofern diese für den Einkauf in die reglementarischen Leistungen benötigt werden. Bei der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern müssen sich Versicherte der Pensionskasse nach dem 27. Altersjahr mit ihrer Austrittsleistung in die reglementarischen Leistungen einkaufen. Jüngere Versicherte, die in die Kasse eintreten, haben keinen Einkauf zu bezahlen. Allfällige Austrittsleistungen werden deshalb auf eine Freizügigkeitseinrichtung ihrer Wahl oder der IGP-Freizügigkeitsstiftung überwiesen. Mit untenstehendem Link können Sie den Eintritt in die Pensionskasse inklusive der einzubringenden Freizügigkeistleistung simulieren. Sie benötigen dazu einzig den Jahresgrundlohn (aufgerechnet auf 100%), den Beschäftigungsgrad, das Geburtsdatum, die Austrittsleistung ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung und das vorgesehene Eintrittsdatum. Eintrittsberechnung (inkl. einzubringende Freizügigkeitsleistung) |