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Austritt / Vergessene GuthabenMitglieder, die aus der Personalvorsorgekasse austreten, bevor ein Vorsorgefall eintritt, haben Anrecht auf eine Austrittsleistung. Austretende erhalten von ihrem Arbeitgebenden (Lohnbüro) ein Austrittsformular der Personalvorsorgekasse. Dieses ist mit den notwendigen angaben (neue Vorsorgeeinrichtung oder Freizügigkeitsstiftung) zu versehen. Die Angaben können auch direkt an die Kasse erfolgen. Falls die Meldung ausbleibt, überweist die Kasse die Austrittsleistung auf ein Konto bei der IGP-Freizügigkeitsstiftung, Bern auf den Namen des Versicherten. Die Austrittsleistung per 31.12. des Vorjahres ist jeweils auf dem persönlichen Informationsblatt ersichtlich, das jährlich von der Kasse abgegeben wird. Die aktuelle Austrittsleistung auf ein bestimmtes Austrittsdatum können Versicherte der Pensionskasse mit untenstehendem Link berechnen. Sie benötigen dazu einzig das aktuelle Informationsblatt der Personalvorsorgekasse mit ihren persönlichen Daten. Austrittsberechnung (Freizügigkeitsleistung) Vergessene GuthabenVersicherte, die auf der Suche nach Guthaben aus der beruflichen Vorsorge sind, können sich bei der Zentralstelle 2. Säule melden. Dies ist die Verbindungsstelle zwischen den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und den Versicherten. Sie soll ermöglichen, dass unterbrochene Kontakte zwischen den Versicherten und den Einrichtungen wiederhergestellt werden können. |