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Beiträge

Mitglieder der Personalvorsorgekasse entrichten ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres ordentliche Beiträge an die Personalvorsorgekasse. Bei Lohnerhöhungen, die nicht auf eine Teuerungsanpassung oder eine Erhöhung des Beschäftigungsgrades zurück zu führen sind, werden in der Pensionskasse zudem Nachzahlungen zum Einkauf in die höheren Versicherungsleistungen fällig.

Ordentliche Beiträge (Pensionskasse und Sparkasse)

Arbeitnehmende       8,25%
Arbeitgebende         14,25%

Arbeitnehmende entrichten in den Überbrückungsrenten-Fonds zusätzlich einen nach Alter abgestuften Beitrag von 0,5% (ab 1. Januar nach Vollendung des 29. Altersjahrs) bzw. 1% (ab 1. Januar nach Vollendung des 44. Altersjahrs).

Ihre ordentlichen Beiträge können Sie mit untenstehendem Link selber berechnen.

Berechnung der ordentlichen Beiträge

Nachzahlungen (nur Pensionskasse)
Arbeitnehmende:   
50% der Heraufsetzung des versicherten Lohnes, die nicht durchTeuerung oder Erhöhung des Beschäftigungsgrades bedingt ist.

Arbeitgebende:
Das technisch erforderliche Deckungskapital (mindestens 50%) der Heraufsetzung des versicherten Lohnes, die nicht durch Teuerung oder Erhöhung des Beschäftigungsgrades bedingt ist.

 
Personalvorsorge-
kasse der Stadt Bern
Schwanengasse 14
3011 Bern
 
031 321 66 99