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Leitbild

Die Personalvorsorgekasse ist eine selbständige öffentlich-rechtlich Anstalt der Stadt Bern. Im Personalvorsorgereglement (PVR) ist der Zweck wie folgt umschrieben:

Artikel 2:
2 Die Kasse versichert die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität nach den Bestimmungen dieses Reglements.

4 Die Kasse kann das Personal anderer Organisationen aufnehmen, die mit der Stadt in ständiger und enger Verbindung stehen und nachweisen, dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden und sie die  Arbeitsbedingungen der Branche gewährleisten können. Mit Vereinbarungen sind die Organisationen zu verpflichten, ihr Personal nach dem Kassenreglement zu versichern sowie die finanziellen und organisatorischen Verpflichtungen, die ihnen als Arbeitgebende auferlegt sind zu erfüllen. Die Anschlussvereinbarungen sind der kantonalen Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen.

Obschon die Stadt die Versicherungsleistungen nach den Bestimmungen des Personalvorsorgereglements garantiert, strebt die Kasse eine volle Deckung der Leistungsverpflichtungen an.

Gegründet wurde die Kasse im Jahre 1910 und war bis zur Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im Jahr 1985 weitgehend in die Stadtverwaltung integriert. Ab 1985 verfügt die Kasse über einen eigenen Anlageausschuss. Mit der Genehmigung des Personalvorsorgereglements am 26. April 1990 durch den Stadtrat wurde die Personalvorsorgekasse eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt der Stadt Bern.

 
Personalvorsorge-
kasse der Stadt Bern
Schwanengasse 14
3011 Bern
 
031 321 66 99