Die rund 3700 Rentenberechtigten mit einem Rentenkapital von über 1 Mrd. Franken sind eine wichtige Anspruchsgruppe der Personalvorsorgekasse. Die Rentenberechtigten werden jeweils Mitte Jahr über den Geschäftsgang der Personalvorsorgekasse mit einem Kurzbericht informiert.
Rentenabrechnung / Steuerausweis
Alle Rentenberechtigten erhalten anfangs Jahr eine neue Rentenabrechnung sowie einen Steuerausweis für die im vergangenen Jahr ausbezahlten Renten.
Anpassung der laufenden Renten an die Teuerungsentwicklung
Die Verwaltungskommission entscheidet jährlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kasse über eine Anpassung der laufenden Renten an die Teuerungsentwicklung. Gemäss Rückstellungs- und Reservenverordnung können Rentenerhöhungen nur gewährt werden, wenn auch die entsprechenden Rückstellungen vorhanden sind. Solche werden gebildet, sofern der Deckungsgrad mehr als 100 Prozent beträgt und die Kasse im entsprechenden Geschäftsjahr einen Ertragsüberschuss vor Bildung der Wertschwankungsreserve erzielt.
Gemässs Beschluss der Verwaltungskommission vom 27. Juni 2008 erfolgt die Anpassung der laufenden Renten an die Teuerung nicht mehr Mitte sondern anfangs Jahr. Die Verwaltungskommission hat am 2. Dezember 2011 entschieden, aufgrund der bestehenden Unterdeckung der Kasse auf eine teuerungsbedingte Anpassung der Renten auf den 1. Januar 2012 zu verzichten.
Hinterlassenleistungen
Im Todesfall eines Rentenberechtigten haben überlebende Ehegatten und allfällige rentenberechtigte Kinder Anspruch auf eine Ehegatten- bzw. Waisenrente...