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Invaliden- und Hinterlassenenleistungen

Im Todes- oder Invaliditätsfall haben Mitglieder der Kasse Anrecht auf Invaliditäts- oder Hinterlassenenleistungen. Die Personalvorsorgekasse entrichtet folgende Risikoleistungen:

Invalidenrente
Sind Mitglieder nach Feststellung der Pensionskasse ganz oder teilweise invalid, haben sie Anspruch auf eine Invalidenrente…

Ehegatten- und Waisenrenten
Im Todesfall eines Mitgliedes zahlt die Kasse an hinterbliebene Ehegatten und Kinder eine Ehegatten- und Waisenrente…

Lebenspartnerrente
Eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare sind der Ehe gleichgestellt. Zudem anerkennt die Kasse unter bestimmten Bedingungen ab 2008 weitere Formen der Lebenspartnerschaft gleichen oder verschiedenen Geschlechts…

Todesfallkapital
Falls beim Tod von Mitgliedern kein Anspruch auf eine Hinterlassenrente besteht, richtet die Kasse den Anspruchsberechtigten ein Todesfallkapital aus….

Weitere Informationen können dem Merkblatt zur Alters- und Invalidenpensionierung entnommen werden.

Merkblatt zur Alters- oder Invalidenpensionierung  (PDF-Datei)

 
Personalvorsorge-
kasse der Stadt Bern
Schwanengasse 14
3011 Bern
 
031 321 66 99