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InvalidenrenteSind Mitglieder nach Feststellung der Pensionskasse ganz oder teilweise invalid, haben sie Anspruch auf eine Invalidenrente. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Falls das Mitglied im Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes erwerbsfähig bleibt und weniger als 10 Beitragsjahre aufweist, wird nur eine Austrittsleistung ausgerichtet. In Härtefällen kann auf Gesuch des Mitgliedes trotz fehlender Beitragsjahre eine Invalidenrente ausgerichtet werden. Teilrente Höhe der Rente Die Höhe der Invalidenrente für Mitglieder der Sparkasse berechnet sich nach versicherungstechnischen Grundsätzen aus dem vorhandenen Sparguthaben. Je nach Beitragsdauer erhalten Rentenberechtigte ausserdem einen monatlichen festen Invalidenzuschuss. Nach zwanzig oder mehr Beitragsjahren entfällt der Zuschuss. Verheirateten Mitgliedern wird zusätzlich eine Ehezuschuss ausgerichtet. IV-Überbrückungsrente Mitglieder der Sparkasse haben keinen Anspruch auf eine IV-Überbrückungsrente. Invaliden-Kinderrente Weitere Informationen zur Invalidenpensionierung können dem Merkblatt zur Alters- und Invalidenpensionierung entnommen werden. Merkblatt zur Alters- oder Invalidenpensionierung (PDF-Datei) |