Kapital anstelle Rente

Kapitalbezug bei Pensionierung

Versicherte Mitarbeitende können sich im Zeitpunkt der Alterspensionierung bis maximal 50 Prozent der Altersrente als Kapitalleistung auszahlen lassen. Die Anmeldung zum Kapitalbezug muss der PVK mindestens 2 Monate vor der Alterspensionierung mittels Formular eingereicht werden.

Falls innerhalb der letzten drei Jahre vor der Alterspensionierung Einkäufe getätigt wurden, so können keine Leistungen in Kapitalform ausgerichtet werden.

Kapital anstelle Rente?

Es gibt zu dieser Frage keine allgemein gültige Antwort. Jede versicherte Person muss für sich selbst die passende Entscheidung treffen. Folgende Punkte sollten Sie bei Ihren Überlegungen einbeziehen:

- Lebenshaltungskosten
- Liquiditätsplanung
- Kapitalanlagen
- Wohneigentumsfinanzierung
- Güter- und Erbrecht
- Steuern - Hinterlassene(r) Partner*in, Kinder, Konkubinatspartner*in
- Langleberisiko

Eine unabhängige Finanzberatung Ihres Vertrauens kann Sie dabei kompetent beraten.  

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