Überblick

10ie Personalvorsorgekasse ist seit 1. Januar 2013 eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt der Stadt Bern. Sie versichert die Mitarbeitenden der Stadt Bern, die eigenen Mitarbeitenden und die Mitarbeitenden von 10 weiteren angeschlossenen Organisationen gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität.
Geschichte in Kürze
Gegründet wurde die PVK im Jahre 1910 und war bis zur Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im Jahr 1985 weitgehend in die Stadtverwaltung integriert.
Ab 1985 verfügt die Kasse über einen eigenen Anlageausschuss. Mit der Genehmigung des Personalvorsorgereglements am 26. April 1990 durch den Stadtrat wurde die Personalvorsorgekasse eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt der Stadt Bern.
Per 1. Januar 2013 wurde das Personalvorsorgereglement total revidiert und die PVK verselbständigt (öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit) und damit aus den Strukturen der Stadtverwaltung herausgelöst. Der Stadtrat beschloss im Reglement über die Art und Höhe der Leistungen. Die Verwaltungskommission der PVK ist unter anderem für die Organisation der PVK und die Ausgestaltung der Leistungen verantwortlich.
Heute verwaltet die PVK ein Vermögen von rund 2,66 Mia. Franken für insgesamt rund 9'880 versicherte Personen. Davon sind 5'840 Mitarbeitende und 4'040 Rentenbeziehende. Damit gilt die PVK als eine öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung mittlerer Grösse.
Die PVK wechselte am 1. Januar 2018 vom Leistungs- ins Beitragsprimat.
Die PVK führt aktuell einen Vorsorgeplan PVK für alle Mitarbeitenden der am 31. Dezember 2017 bei der PVK angeschlossenen Organisationen.
Für die Mitarbeitenden der Gemeinde Ostermundigen, die per 1. Januar 2018 bei der PVK eintraten, gilt der Vorsorgeplan A1/65.
Die PVK kann weitere Organisationen und Betriebe aufnehmen, welche Dienstleistungen im öffentlichen Interesse erbringen, wie solche in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Energie, Kultur, Verkehr und Tourismus aber auch Gemeinden, Burgergemeinden und Kirchgemeinden. Die Verwaltungskommission beschliesst über den Anschluss und unterzeichnet die Anschlussvereinbarung.
Die PVK verfügt über eine Staatsgarantie der Stadt Bern. Diese Garantie spielte für die PVK im Zusammenhang mit der Wahl des Ausfinanzierungssystems eine entscheidende Rolle. Die Verwaltungskommission konnte dadurch die Variante der Teilkapitalisierung wählen, strebt jedoch einen Deckungsgrad von 100 Prozent an.