Primatwechsel per 1.1.2018

Der Stadtrat hat die Vorlage am 11. Mai 2017 beraten. Dabei folgte er den Anträgen der vorberatenden Kommission und beschloss:

1. auf eine zweite Lesung zu verzichten;
2. die vom Gemeinderat vorgeschlagene Totalrevision des Personalvorsorgere-
    glements ohne inhaltliche Änderungen zu verabschieden;  
3. auf eine freiwillige Volksabstimmung unter dem Vorbehalt des fakultativen
    Referendums zu verzichten und
4. auf Antrag der vorberatenden Kommission den 
    Primatwechsel bereits auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. 

Die Referendumsfrist lief am 18. Juli 2017 ungenutzt ab. Damit kann das neue Personalvorsorgereglement PVR am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Der Primatwechsel gewährt die volle Besitzstandsgarantie für die Altersrenten im Alter 63. Das bedeutet, dass die Altersrente im Alter 63 nach dem Wechsel ins Beitragsprimat für alle versicherten Mitarbeitenden mindestens gleich hoch ausfällt, wie im bisherigen Leistungsprimat. Die Arbeitgeberinnen übernehmen die dafür notwendige Übergangseinlage.  

Der neue Vorsorgeplan bietet den versicherten Mitarbeitenden zudem zwei zusätzliche Sparplanvarianten. Mit den Varianten Plus und Minus, können die versicherten Mitarbeitenden 2 Prozent höhere oder tiefere Beiträge wählen gegenüber dem Standardvorsorgeplan. Die Arbeitgebenden bezahlen unabhängig der Variantenwahl der versicherten Mitarbeitenden immer gleich hohe Beiträge. Die Wahl des Sparplans kann jährlich einmal jeweils auf den 1. Januar geändert werden. 

Wie bisher kann eine bestehende Vorsorgelücke oder eine Renteneinbusse wegen vorzeitiger Pensionierung eingekauft werden.

Die Rentnerinnen und Rentner sind vom Primatwechsel nicht betroffen. Die laufenden Renten werden weiterhin in der gewohnten Höhe ausgerichtet.

Die Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen bleiben unverändert (Ehegattenrente 60 Prozent der laufenden Alters- oder Invalidenrente; Kinder- und Waisenrenten 15 Prozent der laufenden Alters- oder Invalidenrente). Auch die Bestimmungen zum Bezug der Überbrückungsrente und der Berechnung der Leistungshöhe werden im Wesentlichen aus dem heutigen Leistungsprimatplan in den neuen Beitragsprimatplan übernommen.

DIe Personalvorsorgeverordnung (PVV), welche die Bestimmungen zu den Leistungen enthält, wurde von der Verwaltungskommission am 1. Dezember 2017 bereinigt und verabschiedet. Das Personalvorsorgereglement (PVR) und die Personalvorsorgeverordnung (PVV) finden Sie hier.    

Ein neues gedrucktes Exemplar des Personalvorsorgereglements (PVR) und der Personalvorsorgeverordnung (PVV) stellen wir Ihnen im Frühjahr 2018 zu.

Anfang November 2017 verschickten wir unseren Versicherten eine Informationsbroschüre mit den wesentlichen Änderungen durch den Primatwechsel ab 1. Januar 2018 mit einem Begleitschreiben, das einen Leistungsvergleich beinhaltet. Die Broschüre finden Sie hier

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