Beiträge

Risikobeitrag

Der Risikobeitrag wird für die Finanzierung der Invaliden- und Hinterlassenenleistungen verwendet. Er beträgt 2,5% des versicherten Lohns und wird vollumfänglich durch die Arbeitgebenden getragen (Anhang 2 Ziffer 3 Absatz 1 zur PVV). 

Sparbeitrag

Die Höhe der Sparbeiträge ist altersabhängig abgestuft. Die Beitragssätze in Prozent des versicherten Lohns richten sich nach Anhang 2 Ziffer 3 Absatz 1 zur PVV. Versicherte Mitarbeitende, welche die Sparplanvariante Minus gewählt haben, bezahlen 2% tiefere Sparbeiträge und versicherte Mitarbeitende, welche die Sparplanvariante Plus gewählt haben, bezahlen 2% höhere Sparbeiträge.

Die Arbeitgebenden bezahlen unabhängig der Sparplanwahl der versicherten Mitarbeitenden immer gleich hohe Beiträge. Die Sparbeiträge werden vollumfänglich auf dem Altersguthaben der versicherten Mitarbeitenden gutgeschrieben.  

Beitrag für die Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente

Der Beitrag für die Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente beträgt 0,5% des versicherten Lohns und richtet sich nach Anhang 2 Ziffer 3 Absatz 1 zur PVV. Die Arbeitgebenden und die versicherten Mitarbeitenden bezahlen je 0,25% des versicherten Lohns.

Die AHV-Überbrückungsrente wird analog den Risikoleistungen im Umlageverfahren finanziert. Es besteht daher kein Rückerstattungsanspruch, wenn die AHV-Überbrückungsrente nicht oder nur teilweise bezogen wird.   

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