Austritt und Barauszahlung der Austrittsleistung

Austritt

Versicherte Mitarbeitende, die aus der PVK austreten, ohne dass ein Vorsorgefall eingetreten ist, haben Anspruch auf eine Austrittsleistung. Austretende erhalten von ihren Arbeitgebenden (Lohnbüro) ein Austrittsformular der PVK. Dieses ist mit den notwendigen Angaben (neue Vorsorgeeinrichtung oder Freizügigkeitsstiftung) zu versehen, zu unterzeichnen und an die PVK weiterzuleiten. 

Falls die Meldung nach 30 Tagen ausbleibt, überweist die PVK die Austrittsleistung auf ein Konto bei der avenirplus.ch zur Eröffnung eines Freizügigkeitskontos auf den Namen der versicherten Person. 

Die Austrittsleistung per 31.12. des Vorjahres ist jeweils auf dem Versicherungs-ausweis ersichtlich, welchen wir Ihnen mindestens jährlich aber auch auf Anfrage gerne zuschicken. 

Barauszahlung der Austrittsleistung

Barauszahlung bedeutet, dass die Austrittsleistung auf ein privates, nicht gesperrtes Konto der 2. Säule überwiesen wird. Mit der Auszahlung fallen Kapitalsteuern an. Die Barauszahlung der Austrittleistung ist möglich bei:

Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, wenn dadurch keine Unterstellung unter die obligatorische beruflichen Vorsorge mehr besteht.

Die Austrittsleistung ist geringer als ein Jahresbeitrag der/des versicherten Mitarbeitenden.

Endgültiges Verlassen der Schweiz. In diesem Fall benötigt die PVK die Abmeldebestätigung der Einwohnergemeinde.

Endgültiges Verlassen der Schweiz

Beim endgültigen Verlassen der Schweiz in EU / EFTA-Staaten wird nur der überobligatorische Teil bar ausbezahlt. Das BVG-Altersguthaben bleibt auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz bis zum Erreichen des Rentenalters gesperrt. Bei der Ausreise in Nicht-EU / -EFTA-Staaten kann das ganze Freizügigkeitsguthaben beansprucht werden.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen zur Barauszahlung des obligatorischen Teils einer Freizügigkeitsleistung bei der Ausreise in einen EU/EFTA-Staat finden Sie auf der Website des Sicherheitsfonds BVG, der die Aufgabe einer Verbindungsstelle im Bereich der beruflichen Vorsorge für die Versicherten wahrnimmt.

 ________________________

Läuft Ihre Hypothek aus?

Bei uns können Sie Hypotheken abschliessen!
Melden Sie sich bei:

031 321 65 85
Lesen Sie mehr...

_________________________

Interview MAZ mit Roger Kautz

Wie kauft man ein Haus?

_________________________


Sie finden uns:
Personalvorsorge-
kasse der Stadt Bern
Laupenstrasse 10
3008 Bern

_________________________