Einkäufe

Mit freiwilligen Einkäufen Ihre Altersleistungen verbessern

Wenn Sie Ihre Altersrente erhöhen möchten, können Sie sich bei der PVK freiwillig einkaufen –
entweder nach dem Eintritt und nach Eingang sämtlicher Freizügigkeitsleistung oder zu einem späteren Zeitpunkt, sofern ein Einkaufspotential vorhanden ist.

Den für Sie maximal möglichen Einkaufsbetrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Versicherungsausweises.

Bevor Sie einen freiwilligen Einkauf tätigen können, müssen Sie der PVK mit dem entsprechenden
Formular bestätigen, dass Sie keine weiteren Freizügigkeitsguthaben bei anderen Einrichtungen haben.

Diese Einkäufe sind steuerlich abziehbar.

Wichtige Hinweise:

Vorbezug für Wohneigentum

  • Haben Sie bereits einen Vorbezug für Wohneigentum getätigt, müssen Sie diesen
    zuerst vollständig zurückzahlen, bevor ein Einkauf möglich ist.

Scheidungsauszahlungen

  • Vorsorgelücken aufgrund einer Scheidung können weiterhin eingekauft werden.

Kapitalbezug nach Einkauf

  • Nach einem freiwilligen Einkauf sind Kapitalbezüge (z. B. als Vorbzug für Wohneigentum oder
    eine Kapitalabfindung anstelle der Altersrente) während drei Jahren ausgeschlossen.

Weitere Details finden Sie im entsprechenden Merkblatt.