Das Anlagekomitee ist ein Fachgremium und besteht aus mindestens sechs Mitgliedern. Mindestens ein Mitglied muss gleichzeitig der Verwaltungskommission angehören und mindestens die Hälfte der Mitglieder des Anlagekomitees müssen auch bei der PVK versichert sein. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, aktuell vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028.
Präsident | Schad Jürg, Geschäftsführer PVK |
Vizepräsident | Kunz Beat, Vermögensverwaltungsberater |
Bechtiger Bernadette, Bereichsleiterin Erbschaftsamt / SUE | |
Bussmann Kristina, Leiterin Immobilien Stadt Bern / FPI | |
Haefeli Tobias, Leiter Corporate Finance / ewb | |
Wirth Meyer Sandra, Direktionsadjunktin / SUE |
Aufgaben und Kompetenzen
Das Anlagekomitee ist für den Vollzug der Anlagestrategie und Anlagepolitik der Verwaltungskommission zuständig. Es entscheidet über die einzelnen Anlagen in Immobilien und Hypotheken sowie über indirekte Anlagen (z.B. institutionelle Anlagefonds oder Anlagestiftungen) und die Vergabe von Vermögensverwaltungsmandaten im Rahmen der Vorgaben und Richtlinien für die Vermögensbewirtschaftung. Es berichtet der Verwaltungskommission quartalsweise über die Anlagetätigkeit. Zudem werden die Beschlüsse des Anlagekomitees protokolliert und der Verwaltungskommission zur Kenntnis gebracht.
Das Anlagekomitee ist zudem zuständig für die Ausübung der Stimmrechte bei den Generalversammlungen gemäss Artikel 49 Absatz 2 Ziffer 21 BVG und den Artikeln 71a und 71b BVG.