Die AHV-Renten werden in der Regel alle zwei bis drei Jahre an die Teuerung angepasst. Anders ist dies bei den Renten der PVK: Diese können nur erhöht werden, wenn es die finanzielle Situation der Kasse erlaubt. Dafür müssen sogenannte freie Mittel vorhanden sein.
Die PVK befindet sich aktuell im System der Teilkapitalisierung. Ziel ist es, bis spätestens Ende 2051
einen Deckungsgrad von 100 % zu erreichen. Solange dieser nicht erreicht ist und zudem die gesetzlich vorgeschriebene Wertschwankungsreserve noch nicht vollständig aufgebaut wurde, sind
Rentenerhöhungen nicht möglich.
Die Verwaltungskommission prüft jedes Jahr aufs Neue, ob eine Rentenanpassung an die Teuerung vorgenommen werden kann. Ihr Entscheid wird jeweils mit dem Versand der Rentenausweise zur
Steuererklärung kommuniziert und zusätzlich im Geschäftsbericht festgehalten.