Beiträge

Wissenswertes zu Risiko-, Spar- und AHV-Überbrückungsrente

Risiko- und Sparbeiträge

Die Höhe Ihrer Beiträge sowie die Leistungen der PVK hängen u.a. von Ihrer gewählten
Sparplanvariante ab. Unterschiede gibt es insbesondere bei:

  • der Höhe der Beiträge (abhängig vom Alter und dem versicherten und/oder AHV-Lohn),
  • der Aufteilung der Beiträge zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgebenden sowie
  • den Leistungen im Fall einer temporären Invalidität, da das Rücktrittsalter des Vorsorgeplans eine Rolle spielt.

Die genauen Beitragssätze, Sparplanvarianten und die jeweilige Aufteilung finden Sie in der
Kurzfassung Ihres Vorsorgeplans


Beitrag für die AHV-Überbrückungsrente (nur im Versicherungsplan PVK)

versicherte Mitarbeitende im Versicherungsplan PVK zahlen zusätzlich einen Beitrag zur
AHV-Überbrückungsrente:

  • Totalbeitrag: 0,5 % des versicherten Lohns
  • Aufteilung: je 0,25 % durch Arbeitgeberin und versicherte Mitarbeitende

Diese Rente wird im Umlageverfahren finanziert – das heisst: Ein Rückerstattungsanspruch besteht nicht, auch wenn keine oder nur eine teilweise Auszahlung erfolgt.

Änderung ab 2030:

Gemäss Beschluss der Verwaltungskommission vom 5. Dezember 2024 wird der Beitrag per
1. Januar 2030 auf 0,8 % erhöht. Arbeitgeberin und versicherte Mitarbeitende zahlen dann je 0,4 %