Gründung
Die PVK wurde im Jahre 1910 gegründet und war bis zur Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im Jahr 1985 weitgehend in die Stadtverwaltung integriert.
Verselbstständigung
Ab 1985 verfügte die PVK über einen eigenen Anlageausschuss. Mit der Genehmigung des Personalvorsorgereglements am 26. April 1990 durch den Stadtrat wurde die PVK eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt der Stadt Bern.
Per 1. Januar 2013 wurde das Personalreglement total revidiert und die PVK auch organisatorisch verselbstständigt (öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit) und damit aus den Strukturen der Stadtverwaltung herausgelöst. Der Stadtrat bestimmte im Reglement die Höhe der Beiträge und die Art und Höhe der Leistungen. Die Verwaltungskommission der PVK war unter anderem für die Organisation der PVK und die detailliertere Ausgestaltung der Leistungen verantwortlich.
Ausfinanzierung
Mit der Reform 2015 wurde das Reglement vom Stadtrat per 1. Januar 2015 erneut totalrevidiert. Die PVK verfügt über eine Staatsgarantie der Stadt Bern. Der Stadtrat beschloss, dass die PVK in der Teilkapitalisierung geführt wird mit dem Ziel, Ende 2051 einen Deckungsgrad von 100 Prozent zu erreichen. Der Wechsel in die Vollkapitalisierung erfolgt, wenn die PVK einen Deckungsgrad von 100% erreicht und die notwendige Wertschwankungsreserve gebildet hat, spätestens Ende des Jahres 2051. Die Verwaltungskommission beschliesst über einen früheren Wechsel zur Vollkapitalisierung. Seit 1. Januar 2015 legte der Stadtrat die Höhe der Beiträge fest. Die Verwaltungskommission ist seither vollumfänglich für die Art und Höhe der Leistungen verantwortlich. Weitere Informationen zum aktuellen Stand der Ausfinanzierung finden Sie hier.
Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat
Per 1. Januar 2018 wechselte die PVK vom Leistungsprimat ins Beitragsprimat.
Die PVK führt einen Standardvorsorgeplan PVK für alle Mitarbeitenden, der am 31. Dezember 2017 bei der PVK angeschlossenen Organisationen.
Für die Mitarbeitenden der Gemeinde Ostermundigen, die per 1. Januar 2018 bei der PVK eintraten, gilt der Vorsorgeplan A1/65.
Versicherte Arbeitgebende
Aktuell versichert die PVK neben der Stadt Bern und der PVK selbst 12 angeschlossene Organisationen mit ihren Mitarbeitenden.
Aufnahme von neuen Arbeitgebenden
Die PVK kann weitere Organisationen und Betriebe aufnehmen, welche Dienstleistungen im öffentlichen Interesse erbringen, wie solche in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Energie, Kultur, Verkehr und Tourismus aber auch Gemeinden, Burgergemeinden und Kirchgemeinden. Sie kann vom Standardvorsorgeplan abweichende Vorsorgepläne anbieten. Die Verwaltungskommission beschliesst über Neuanschlüsse von Arbeitgebenden und die Ausgestaltung von abweichenden Vorsorgeplänen.