Kann ein Teil der Altersleistung in Kapitalform bezogen werden?
Ja – bei der Pensionierung können Sie sich bis zu 50 % Ihrer Altersrente als Kapitalleistung auszahlen lassen.
Voraussetzungen und Fristen
- Der Antrag auf Kapitalbezug muss der PVK mindestens zwei Monate vor dem Pensionierungsdatum mit dem entsprechenden Formular eingereicht werden.
- Wichtig: Wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor der Pensionierung freiwillige Einkäufe getätigt haben, ist kein Kapitalbezug möglich.
Kapital oder Rente – was passt zu Ihnen?
Ob Sie eine Rente oder einen Kapitalbezug wählen, ist eine persönliche Entscheidung. Folgende Punkte sollten Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen:
- Laufende Lebenshaltungskosten
- Liquiditätsplanung
- Kapitalanlagen
- Finanzierung von Wohneigentum
- Erbrechtliche und güterrechtliche Fragen
- Steuerliche Auswirkungen
- Familiäre Situation (Absicherung von Partner*in und Kindern)
- Langleberisiko
Eine unabhängige Finanzberatung kann Ihnen helfen, die für Sie passende Lösung zu finden.