Kapitalbezug anstelle der Altersrente

Kann ein Teil der Altersleistung in Kapitalform bezogen werden?

Ja – bei der Pensionierung können Sie sich bis zu 50 % Ihrer Altersrente als Kapitalleistung auszahlen lassen.

Voraussetzungen und Fristen

  • Der Antrag auf Kapitalbezug muss der PVK mindestens zwei Monate vor dem Pensionierungsdatum mit dem entsprechenden Formular eingereicht werden.
  • Wichtig: Wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor der Pensionierung freiwillige Einkäufe getätigt haben, ist kein Kapitalbezug möglich.

Kapital oder Rente – was passt zu Ihnen?

Ob Sie eine Rente oder einen Kapitalbezug wählen, ist eine persönliche Entscheidung. Folgende Punkte sollten Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen:

  • Laufende Lebenshaltungskosten
  • Liquiditätsplanung
  • Kapitalanlagen
  • Finanzierung von Wohneigentum
  • Erbrechtliche und güterrechtliche Fragen
  • Steuerliche Auswirkungen
  • Familiäre Situation (Absicherung von Partner*in und Kindern)
  • Langleberisiko

Eine unabhängige Finanzberatung kann Ihnen helfen, die für Sie passende Lösung zu finden.