Rentenbeziehende im Ausland

Quellensteuerpflicht auf Renten bei einem Wohnsitz im Ausland

Die PVK richtet monatliche Renten auch dann aus, wenn Rentenbeziehende im Ausland wohnen. In den meisten Fällen ist die PVK gesetzlich verpflichtet, auf diesen Rentenbezügen eine Quellensteuer zu
erheben und an die zuständige Steuerbehörde abzuführen. Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder vom Ausland wieder in die Schweiz zurückkehren. Nur so können wir sicherstellen, dass die steuerlichen Vorgaben korrekt eingehalten werden.