Invalidenleistungen

Anspruch auf Invalidenrente (Erwerbsinvalidität)

Die PVK richtet eine Invalidenrente aus, wenn die eidgenössische Invalidenversicherung (IV) eine
entsprechende Verfügung erlässt. Diese Verfügung ist für die PVK verbindlich – sie bestimmt:

  • den Beginn der Invalidität
  • den Invaliditätsgrad
  • welche Vorsorgeeinrichtung leistungspflichtig ist

Die Invalidenrente der PVK beginnt in der Regel später als bei der IV, da zuerst Lohnfortzahlung oder Taggelder durch die Arbeitgeberin berücksichtigt werden.

Die Leistung wird bis zum Rücktrittsalter gemäss Vorsorgeplan ausgerichtet und danach durch die
Altersrente abgelöst.

Höhe der Invalidenrente

Die Rente bemisst sich in Prozenten des versicherten Lohns oder AHV-Lohns (je nach Vorsorgeplan) und ist unabhängig davon, ob:

  • Sie sich in die vollen Altersleistungen eingekauft haben
  • ein WEF-Vorbezug getätigt wurde
  • bei Scheidung ein Teil der Austrittsleistung übertragen wurde

Hinweis: Diese Faktoren beeinflussen zwar nicht die Invalidenrente, aber möglicherweise die
anschliessende Altersrente, die deutlich tiefer ausfallen kann.

Die aktuelle Höhe Ihrer Invalidenrente finden Sie auf Ihrem Versicherungsausweis.
Die PVK richtet sich bei der Festlegung nach Art. 30 der Personalvorsorgeverordnung (PVV) und dem von der IV festgestellten Invaliditätsgrad.

Beitragsbefreiung während der Invalidität

Während der Invalidität müssen Sie für den invaliden Anteil keine Sparbeiträge leisten. Trotzdem
werden Ihnen Spargutschriften gemäss Standardvorsorgeplan gutgeschrieben und verzinst – wie bei
der normalen Alterssparphase.

Anspruch auf Invaliden-Kinderrente

Mit der Invalidenrente entsteht auch ein Anspruch auf Invalidenkinderrente, sofern:

  • das Kind unter 18 Jahre alt ist oder
  • unter 25 Jahre alt ist und sich noch in Ausbildung befindet

Die genaue Höhe ist im Versicherungsausweis vermerkt.

Berufsinvalidität

Unabhängig vom Entscheid der IV kann die PVK auch bei einer beruflichen Invalidität eine Leistung ausrichten, wenn die Arbeitgeberin die gesamten Kosten übernimmt. In diesem Fall besteht Anspruch auf:

  • Invalidenrente
  • IV-Ersatzrente

Diese Leistungen werden bis zum Beginn der ordentlichen AHV- oder IV-Rente ausgerichtet.