Bei folgenden Änderungen brauchen wir eine Mitteilung von Ihnen
Bei Rentenbeziehenden sind wir darauf angewiesen, dass Sie oder Ihre Angehörigen uns folgende Mutationen rechtzeitig melden:
- Adressänderung
- Zivilstandesänderung
- Änderung der Zahlungsverbindung (Bank- oder Postkonto)
- Änderung in der Ausbildung bei über 18-jährigen Kindern
- Todesfall
Mit Ihrer umgehenden Meldung helfen Sie mit, dass die PVK die notwendigen Mutationen rasch vollziehen kann und dadurch unangenehme Rentenrückforderungen oder -nachzahlungen verhindert werden.
Bitte melden Sie uns die Mutationen via Web-Portal oder schriftlich.