Mitteilungspflicht

Bei folgenden Änderungen brauchen wir eine Mitteilung von Ihnen

Bei Rentenbeziehenden sind wir darauf angewiesen, dass Sie oder Ihre Angehörigen uns folgende Mutationen rechtzeitig melden:

- Adressänderung
- Zivilstandesänderung
- Änderung der Zahlungsverbindung (Bank- oder Postkonto)
- Änderung in der Ausbildung bei über 18-jährigen Kindern
- Todesfall

Mit Ihrer umgehenden Meldung helfen Sie mit, dass die PVK die notwendigen Mutationen rasch vollziehen kann und dadurch unangenehme Rentenrückforderungen oder -nachzahlungen verhindert werden.

Bitte melden Sie uns die Mutationen via Web-Portal oder schriftlich.