Meldungen von Arbeitsunfähigkeiten der Mitarbeitenden

Die PVK braucht Ihre Information bei längeren Arbeitsunfähigkeiten Ihrer Mitarbeitenden

Rückversicherung - Rückstellungen in der Jahresrechnung für 'pendente Schadenfälle'
Seit 1. Januar 2021 hat die PVK eine Rückversicherung zur Abdeckung von Spitzenrisiken bei der PK Rück AG abgeschlossen. Zur Berechnung der notwendigen Rückstellung für potenziellen Invaliditäten, muss die PVK von den Arbeitgeberinnen wissen, welche Mitarbeitenden bereits mehr als 3 Monate arbeitsunfähig sind. Daraus kann die PVK mit Hilfe der technischen Grundlagen berechnen, wie hoch die künftige Schadensumme ist, die mit den Risikobeiträgen und einer Risikoschwankungsreserve finanziert werden muss. Die mögliche Schadensumme für die PVK setzt sich zusammen aus der Invalidenrente und der Beitragsbefreiung. Arbeitgeberinnen und der betroffene versicherten Mitarbeitende bezahlen während der Ausrichtung einer Invalidenrente bis spätestens zum ordentliche Rücktrittsalter gemäss dem massgebenden Vorsorgeplan keine Sparbeiträge mehr. Diese werden durch die PVK finanziert.

Von Ihren Meldungen hängen folgende Berechnungen ab:
Die Höhe der Risikobeiträge;
Die Höhe der Rückstellung für Risikoschwankungen;
Die Höhe der Rückstellung für pendente Invaliditäten.

Sie als Arbeitgeberinnen können die Meldung zur Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitenden über das Portal der PK Rück AG (PK-Net) elektronisch erfassen oder der PVK mit dem entsprechenden Papierformular melden. Sobald eine erkrankte oder verunfallte Person wieder arbeitsfähig ist, ist dies der PVK ebenfalls mitzuteilen, damit die nicht mehr notwendige Rückstellung aufgelöst werden kann.

Danke für Ihre Unterstützung.