Eintritt in die PVK
Wenn Sie eine neue Stelle antreten, werden Sie in der Regel automatisch bei der PVK versichert. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Eintritt und zur Gestaltung Ihrer Vorsorge.
Versicherungspflicht
Der Eintritt in die PVK erfolgt per 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Gemäss den
bundesrechtlichen Vorschriften (BVG) müssen die Versicherten bis zur Vollendung des 24. Altersjahres mindestens gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert werden. Spätestens ab 1. Januar nach
Vollendung des 24. Altersjahres beginnt das Alterssparen.
Weitere Details dazu finden Sie in der Kurzfassung Ihres Vorsorgeplans
Keine Versicherungspflicht besteht bei
- Anstellungsverhältnissen bis zu 3 Monaten
- Beschäftigungen, die die BVG-Eintrittsschwelle nicht erreichen
- Personen, die bereits im Hauptberuf versichert oder selbständig sind
- Personen mit Anspruch auf eine volle Invalidenrente
Lohnbestandteile, die bei einem der PVK nicht angeschlossenen Arbeitgebenden erzielt werden, können bei der PVK nicht versichert werden.
Freiwillige Versicherung
Je nach Vorsorgeplan kann:
- das Alterssparen bereits vor dem 24. Altersjahr beginnen
-
eine freiwillige Versicherung möglich sein, wenn
- das Anstellungsverhältnis länger als 3 Monate dauert,
- die BVG-Eintrittsschwelle nicht erreicht wird, und
- der Beschäftigungsgrad mindestens 20 % beträgt.
Mehr Informationen zur freiwilligen Versicherung finden Sie in der entsprechenden Kurzfassung Ihres Vorsorgeplans.
Wahl der Sparplanvariante
Alle Vorsorgepläne der PVK bieten drei Sparplanvarianten, mit denen Sie Ihre persönlichen
Sparbeiträge flexibel gestalten können. Die Arbeitgeberin bezahlt unabhängig von Ihrer Wahl immer denselben Beitrag. Sie können Ihre Sparplanwahl jeweils bis Ende Jahr (31. Dezember) für das folgende Kalenderjahr anpassen. Ohne Änderung bleibt Ihre aktuelle Sparvariante gültig. Neueintretende können innerhalb der ersten zwei Monate die Sparplanvariante anpassen.
Überweisung der Austrittsleistung der früheren Vorsorgeeinrichtung an die PVK
Gemäss Freizügigkeitsgesetz müssen Sie Ihre Austrittsleistung aus der früheren Vorsorgeeinrichtung (inkl. weitere Freizügigkeitsguthaben) an die PVK übertragen lassen. Diese wird Ihrem Alterssparkonto gutgeschrieben.
Nach Ihrem Eintritt erhalten Sie von uns:
- Die Eintrittsunterlagen (aktueller Versicherungsausweis per Eintrittsdatum, Informationen zur
Sparplanwahl und Einzahlungsschein.
Nach Eingang der Austrittsleistung:
- eine Einzahlungsbestätigung und den aktuellen Versicherungsausweis.
Die Zahlungsverbindung der PVK lautet:
Personalvorsorgekasse der Stadt Bern
IBAN-Nummer: CH30 0900 0000 3077 7711 4