Grundsätze:
Die PVK hat den gesetzlichen Auftrag, die Vermögensanlagen im Interesse der Versicherten zu verwalten und im Sinne des Vorsorgezwecks auf die Ziele Sicherheit und Ertrag auszurichten (Art. 71 BVG, Art. 50 und Art. 51 BVV2). Gleichzeitig ist es der PVK wichtig, das Vermögen ihrer Versicherten nachhaltig zu investieren. Sie richtet ihr Handeln nach sozialen, ökologischen und ethischen Kriterien der Nachhaltigkeit aus (Art. 2 Abs. 4 PVR).
Die PVK stützt sich auf folgende Grundsätze der nachhaltigen Vermögensanlage (Art. 5 bis 7 AVO):
- Die PVK wirkt darauf hin, dass sich die Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, im Bereich der guten Unternehmensführung sowie des Sozial- und Umweltverhaltens weiterentwickeln und die von der Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen und Sanktionen einhalten.
- Die PVK unterstützt die zehn Prinzipien des UN Global Compact, welche Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte, zur Einhaltung der Arbeitsnormen, zum Schutz der Umwelt und zur Korruptionsbekämpfung auffordern.
Was macht die PVK konkret:
- Die PVK nimmt ihre Stimmrechte an Generalversammlungen bei schweizerischen Aktiengesellschaften wahr und stützt sich dabei auf die Empfehlungen der Stiftung Ethos.
- Die PVK ist Mitglied des Ethos Engagement Pool Schweiz, dem eine Vielzahl weiterer Vorsorgeeinrichtungen angeschlossen sind, um dem Engagement Pool gemeinsam ein grösseres Gewicht gegenüber den Unternehmen zu geben. Der Engagement Pool führt den aktiven und dauerhaften Dialog mit den 150 grössten börsenkotierten schweizerischen Unternehmen mit dem Ziel, sie auf Good Governance zu verpflichten und sie für Umwelt- und Sozialverantwortung zu sensibilisieren.
- Die PVK ist auch Mitglied beim Ethos Engagement Pool International, dem sich ebenfalls eine Vielzahl der Pensionskassen angeschlossen haben. Dieser Pool führt den Dialog mit den grossen internationalen Unternehmen. Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft beteiligt sich die PVK an zahlreichen Kampagnen.
- Die PVK führt regelmässig Analysen der Vermögensanlagen bezüglich potenzieller Verstösse von Unternehmen gegen in der Schweiz demokratisch legitimierte Prinzipien durch. Dies auf Grundlage der sogenannten ESG-Kriterien (Environment - Umwelt, Social für Soziales, Governance für Unternehmensführung). Zudem lässt sie jährlich ein Carbon-Reporting erstellen, das die CO2-Werte des Finanzportfolios der PVK misst. Die PVK arbeitet dazu mit spezialisierten Anbietenden zusammen, die aufgrund der Analyse Empfehlungen abgeben.
- Sie prüft und vollzieht den Ausschluss von Unternehmen, welche die Nachhaltigkeitsprinzipien wiederholt und in grober Weise verletzen und bei denen kaum Aussicht auf Verhaltensänderung besteht.
- Die PVK hat alle Beteiligungen an Unternehmen ausgeschlossen, die geächtete Waffen (Atomwaffen, Streumunition und Antipersonenminen) herstellen. Die Ausschlüsse sind der Anlageverordnung im Anhang 5 festgehalten.
Die PVK hat zudem eine ESG-Strategie Finanzanlagen verabschiedet.
Nachhaltigkeit bei den Immobilien
Die PVK investiert jährlich im Durchschnitt 20 bis 25 Prozent der Mietzinseinnahmen aus den Immobilien in Instandsetzungen/Sanierungen. Dabei wird grosser Wert auf energietechnische Verbesserungen gesetzt. Die Gebäudehülle und der Zustand der Heizungen werden analysiert. Zudem wir der Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch nicht fossile Energieträger geprüft.
Die PVK misst ihren CO2-Absenkungspfad bei den direkt gehaltenen Immobilienanlagen an den Vorgaben des Bundesrates und am Klimareglement der Stadt Bern. Während der Bund eine Absenkung der CO2-Belastung der Immobilien auf Null bis im Jahr 2050 vorgibt, sieht die aktuelle Renovationsplanung der PVK eine Absenkung der CO2-Belastung auf Null bis im Jahr 2040 vor.
Die Berichterstattung zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie in den Geschäftsberichten.