Verwaltungskommission

Zusammensetzung der Verwaltungskommission

Die Verwaltungskommission ist paritätisch zusammengesetzt und besteht aus insgesamt 12 Mitgliedern; 6 Arbeitnehmendenvertretungen und 6 Arbeitgebendenvertretungen. Die angeschlossenen Organisationen haben zusammen Anspruch auf je 2 Vertretungen.

Die Wahl der Arbeitgebendenvertretung der Stadt Bern erfolgt durch den Gemeinderat. Die angeschlossenen Organisationen delegieren ihre Vertretungen direkt.

Für die Wahl der Arbeitnehmendenvertretung hat die Verwaltungskommission die Verordnung über die Wahl der Arbeitnehmendenvertretung in die Verwaltungskommission der PVK erlassen (Vertretungsverordnung; PVANV).

Das Präsidium führt abwechslungsweise für jeweils 2 Jahre die Arbeitnehmenden- und Arbeitgebendenvertretung. Die laufende Amtsdauer dauert vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028:

Arbeitnehmendenvertretung
PräsidentBerger Michel, Regionalsekretär vpod
MitgliederBechtiger Bernadette, Bereichsleiterin Erbschaftsamt / SUE
Haldemann Ralf, technischer Fachangestellter / TVS
Schwab Lukas, stv. Leiter Informationsdienst der Stadt Bern / PRD
Wohlhauser Rina, Co-Sektionsleiterin Support, Asylsozialdienst / BSS
Zbinden Marcel, Logistiker / ewb
Arbeitgebendenvertretung
VizepräsidentinMettler Melanie, Gemeinderätin, Direktorin FPI
MitgliederBühler Zbinden Cornelia, Leiterin HR / ewb
Früh Schlatter Christine, Stadtgeometerin / TVS
Meyer Barbara, Leiterin Personal / BERNMOBIL
Miescher Anouk, stv. Generalsekretärin / SUE
Wenger Meret, stv. Generalsekretärin / FPI

Aufgaben und Kompetenzen

Die Verwaltungskommission ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zuständig. Sie bestimmt die strategischen Grundsätze und Ziele. Sie regelt die Organisation der PVK, ist für das finanzielle Gleichgewicht der Leistungspläne zuständig und überwacht die Geschäftsführung. Für die Umsetzung der Anlagestrategie und den weiteren Bestimmungen zu den Vermögensanlagen beauftragte die Verwaltungskommission das Anlagekomitee. Die Verwaltungskommission wählt die Mitglieder des Anlagekomitees und überwacht den Anlageprozess laufend. Die Aufgaben sind in der Personalvorsorge-Organisationsverordnung (PVOV) beschrieben